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Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt?
Nach vorn durch weißes Licht
Nach hinten durch rotes Licht
Durch Einschalten der Warnblinkanlage
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Antwort auf die Frage zur Kennzeichnung einer überstehenden Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist, dass die Ladung nach vorn durch weißes Licht und nach hinten durch rotes Licht kenntlich gemacht werden muss. Dies entspricht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Wenn eine Ladung mehr als 40 cm seitlich über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt, ist es wichtig, dass diese sowohl nach vorne als auch nach hinten ausreichend beleuchtet wird, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Das weiße Licht nach vorne sorgt dafür, dass entgegenkommende Fahrzeuge die Ladung rechtzeitig erkennen können, während das rote Licht nach hinten anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass ein Hindernis vorhanden ist.
Die Nutzung der Warnblinkanlage ist nicht notwendig in diesem Kontext, da sie nicht als spezifische Maßnahme zur Kennzeichnung einer überstehenden Ladung vorgesehen ist. Es ist entscheidend, alle relevanten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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