Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wie hoch darf eine rote Leuchte, die eine nach hinten hinausragende Ladung kennzeichnet, höchstens über der Fahrbahn angebracht sein?
1,50 m
2,00 m
2,50 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Eine rote Leuchte, die eine nach hinten hinausragende Ladung kennzeichnet, darf laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) höchstens 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da die Leuchte anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass eine Gefahrenquelle vorhanden ist, und sie somit genug Abstand halten sollten.
Die Höhe von 1,50 m ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Leuchte für Autofahrer gut sichtbar ist, ohne dass sie die Sicht auf andere Verkehrszeichen oder- bedingungen beeinträchtigt. Diese Regelung ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.
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