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Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?
Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist
Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Auswahl der drei genannten Optionen ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung wichtig, um andere Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahren durch das angebautes Arbeitsgerät zu warnen.
1. Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist: Dies ist entscheidend, da alle Anbaugeräte, die potenziell eine Gefahr darstellen, entsprechend gekennzeichnet werden müssen, um Unfälle zu vermeiden.
2. Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt: Diese Regelung sorgt dafür, dass andere Autofahrer ausreichend Abstand halten können, um Kollisionen zu vermeiden.
3. Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt: Ähnlich wie bei der seitlichen Überbreite ist es auch hier wichtig, potenzielle Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.
Jede der drei genannten Optionen hat ihre eigene Relevanz, um sicherzustellen, dass jegliche Gefährdungen für den Straßenverkehr durch Anbaugeräte minimiert werden. Die korrekte Kennzeichnung trägt damit wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
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