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Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?
Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist
Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Kombination zur Kennzeichnung eines angebauten Arbeitsgeräts mit rot-weißen Warntafeln ist wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
1. Es ist notwendig, wenn das Arbeitsgerät verkehrsgefährdende Teile aufweist, da diese Teile für andere Verkehrsteilnehmer ein Risiko darstellen können. 2. Wenn das Gerät seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt, besteht eine erhöhte Gefahr, dass andere Fahrzeuge oder Passanten nicht die volle Breite des Geräts erkennen. 3. Ebenso ist die Kennzeichnung erforderlich, wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten hinausragt, da dies ebenfalls zu einer unklaren Verkehrssituation führen kann.
Die Kennzeichnung mit Warntafeln sorgt dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Verbreiterung oder den Rückstand des Fahrzeugs aufmerksam gemacht werden, wodurch Unfälle vermieden werden können. Es ist also entscheidend, alle drei Punkte zu berücksichtigen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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