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Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist?
- darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden
- muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden
- muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist, dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr benutzen. Dies ist wichtig, da die Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Voraussetzung für die Zulassung und Nutzung eines Fahrzeugs in Deutschland ist.
Zudem müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Diese Maßnahme ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht mehr registriert ist und keine weiteren Verpflichtungen oder Kosten entstehen.
Die Wahl der Optionen 1 und 2 ist daher korrekt, da beide Schritte gesetzlich vorgeschrieben sind, wenn die Haftpflichtversicherung nicht mehr gültig ist. Option 3 war in diesem Fall nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Vorführung des Fahrzeugs handelt, sondern um die Abmeldung. Es ist wichtig, die richtigen Schritte zu befolgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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