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Sie sind neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs. Was müssen Sie tun?

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- die Zulassungsbehörde über den Halterwechsel informieren

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- der Zulassungsbehörde einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorlegen

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- generell eine Hauptuntersuchung bei Halterwechsel durchführen lassen

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Wenn Sie neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs sind, müssen Sie unbedingt die Zulassungsbehörde über den Halterwechsel informieren und einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung vorlegen. Diese Schritte sind wichtig, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß registriert ist und Sie rechtlich geschützt sind.

Die Information der Zulassungsbehörde ist erforderlich, da damit die Verantwortlichkeit für das Fahrzeug und die damit verbundenen Verpflichtungen an Sie übertragen werden. Die Vorlage des Nachweises über die Haftpflichtversicherung ist notwendig, da in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Hauptuntersuchung ist hingegen nicht immer erforderlich und muss nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr über ein gültiges Hauptuntersuchungsdatum verfügt. Daher ist diese Option nicht Teil der Pflichtmaßnahmen beim Halterwechsel.

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