Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie haben an Ihre Zugmaschine Zwillingsreifen montiert. Was müssen Sie beachten?
Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, müssen bei Dunkelheit außen zusätzliche Leuchten angebracht werden
Wird die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden
Auch mit Zwillingsreifen darf die Zugmaschine nicht breiter als 2,55 m sein
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die gewählte Kombination der Antworten ist korrekt, weil beide Punkte wichtige Sicherheitsvorschriften für Zugmaschinen mit Zwillingsreifen betreffen.
1. Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, ist es erforderlich, zusätzliche Leuchten anzubringen, um andere Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit zu warnen. Dies dient der Erhöhung der Sichtbarkeit und Sicherheit.
2. Wenn die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m wird, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer über die Breite des Fahrzeugs informiert sind und entsprechend reagieren können.
Die dritte Option, dass die Zugmaschine mit Zwillingsreifen nicht breiter als 2,55 m sein darf, ist nicht korrekt. Über die Breite von 2,55 m hinaus sind zusätzliche Regelungen relevant. Deshalb ist es wichtig, beide relevanten Vorschriften zu berücksichtigen, um rechtlich konform und sicher im Straßenverkehr zu sein.
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