Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie haben an Ihre Zugmaschine Zwillingsreifen montiert. Was müssen Sie beachten?
Wenn die Reifen seitlich mehr als 40 cm über die Beleuchtung hinausragen, müssen bei Dunkelheit außen zusätzliche Leuchten angebracht werden
Wird die Zugmaschine durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden
Auch mit Zwillingsreifen darf die Zugmaschine nicht breiter als 2,55 m sein
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die gewählte Kombination ist korrekt, weil beide Punkte relevante Vorschriften für Zugmaschinen mit Zwillingsreifen darstellen.
1. Der erste Punkt besagt, dass wenn die Reifen mehr als 40 cm seitlich über die Beleuchtung hinausragen, bei Dunkelheit zusätzliche Leuchten angebracht werden müssen. Dies dient der Sicherheit, da andere Verkehrsteilnehmer die Zugmaschine besser erkennen können.
2. Der zweite Punkt bezieht sich auf die Breite der Zugmaschine. Wenn diese durch die Zwillingsreifen breiter als 2,75 m wird, muss die Überbreite durch Warntafeln kenntlich gemacht werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Der dritte Punkt ist nicht korrekt, da Zwillingsreifen es unter bestimmten Umständen ermöglichen können, dass eine Zugmaschine breiter als 2,55 m ist, solange die erforderlichen Vorschriften für Warnhinweise beachtet werden. Es ist wichtig, alle relevanten Punkte zu kennen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
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