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Für welche Kraftfahrzeuge gilt bei einer geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
Für Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
Für Lkws mit einem Anhänger
Für Pkws mit einem Anhänger
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei der Frage geht es um das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Kraftfahrzeuge, die geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter befördern. Das Verbot gilt für Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und für Lkws mit einem Anhänger, weil diese Fahrzeuge in der Regel eine erhebliche Verkehrslast darstellen und auch eine höhere Unfallgefahr mit sich bringen.
Pkws mit einem Anhänger sind von diesem Fahrverbot nicht betroffen, da sie in der Regel nicht dieselbe Belastung oder Gefährdung im Straßenverkehr verursachen wie die genannten Lkw-Typen. Daher ist es wichtig, genau die richtigen Kombinationen auszuwählen, um die Regelungen korrekt zu befolgen.
Das Einhalten dieser Vorschriften trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Verringerung von Verkehrsbelastungen an Wochenenden und Feiertagen bei.
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