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Für welche Fahrzeuge zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern gilt die Ferienreiseverordnung?
Für Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
Für Lkws mit Anhänger
Für Zugmaschinen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Ferienreiseverordnung gilt für bestimmte Lkw, die im geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Güterverkehr eingesetzt werden. In diesem Fall betreffen die korrekten Optionen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und Lkw mit Anhänger. Diese Regelung ist wichtig, um in der Urlaubszeit den Verkehr zu regulieren und sicherzustellen, dass größere und schwerere Fahrzeuge nicht in einem übermäßigen Maß auf den Straßen unterwegs sind, was die Sicherheit erhöht. Zugmaschinen fallen hingegen nicht unter diese Regelung, da sie in der Regel nicht im gewerblichen Güterverkehr für den Transport von Gütern eingesetzt werden. Daher ist es entscheidend, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um die richtigen Bestimmungen zu verstehen.
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