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Sie haben mit Ihrem landwirtschaftlichen Fahrzeug öffentlichen Verkehrsraum verschmutzt. Der Verkehr wird dadurch gefährdet oder erschwert. Was müssen Sie tun?

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- eine solche Verschmutzung unverzüglich beseitigen

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- den Bereich einer solchen Verschmutzung bis zur Beseitigung ausreichend kenntlich machen

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- eine solche Verschmutzung immer dem Ordnungsamt melden

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die gewählte Kombination von Antworten ist korrekt. Wenn Sie mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug den öffentlichen Verkehrsraum verschmutzen, sind Sie gemäß § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen. Dies ist wichtig, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.

Zusätzlich müssen Sie den Bereich der Verschmutzung bis zur Beseitigung ausreichend kenntlich machen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und Gefahren zu vermeiden. Dies kann durch Warnschilder oder Absperrungen geschehen.

Die Meldung an das Ordnungsamt ist in diesem Fall nicht unbedingt erforderlich, es sei denn, die Situation erfordert eine solche Handlung oder es entsteht ein Unfall. Es ist entscheidend, sowohl die Beseitigung als auch die Kennzeichnung der Verschmutzung zu kombinieren, um Unfälle und Gefahren im Straßenverkehr zu verhindern.

Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen

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