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Welche Fahrzeuge müssen hier den Mindestabstand von 70 m einhalten?
Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Zugmaschinen
Pkws
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Verkehrsschild zeigt an, dass bestimmte Fahrzeuge, wie Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen, einen Mindestabstand von 70 Metern zu einander einhalten müssen. Dies ist vor allem wichtig, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten, da größere Fahrzeuge einen längeren Bremsweg haben und die Gefahr von Auffahrunfällen steigt.
Diese Regelung trägt dazu bei, dass der Verkehr flüssiger und sicherer abläuft, insbesondere auf engen Straßen oder in Situationen, in denen der Verkehr stark ist. Pkws sind von dieser Regel nicht betroffen und müssen keinen solchen Abstand einhalten, da sie in der Regel weniger Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen und die Abstände dadurch nicht so kritisch sind.
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