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Sie haben Ihren zugelassenen Wohnanhänger während des Winterhalbjahres auf einem Campingplatz abgestellt. Was gilt hinsichtlich der Hauptuntersuchung?
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin ist einzuhalten
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin verschiebt sich um die Standzeit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn Sie Ihren zugelassenen Wohnanhänger während des Winterhalbjahres auf einem Campingplatz abstellen, müssen Sie die auf der Prüfplakette angegebene Frist für die Hauptuntersuchung einhalten. Das liegt daran, dass die Hauptuntersuchung, die vor allem die Sicherheit und Verkehrsverwendung des Anhängers sicherstellt, unabhängig von den Standzeiten an einem bestimmten Ort regelmäßig durchgeführt werden muss.
Die Regelung besagt, dass die Frist für die Hauptuntersuchung nicht um die Standzeit verschoben wird. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da eine nicht durchgeführte oder versäumte Hauptuntersuchung zu Bußgeldern und möglichen Einschränkungen bei der Nutzbarkeit des Anhängers führen kann.
Es ist essenziell, alle relevanten Aspekte einer Frage zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Sie die Verkehrsvorschriften vollständig verstehen und einhalten.
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