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Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist?
- darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden
- muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden
- muss bei der Technischen Prüfstelle vorgeführt werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist, darf das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift, da das Fahren ohne Haftpflichtversicherung gegen das deutsche Straßenverkehrsgesetz verstößt.
Zusätzlich muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden, um sicherzustellen, dass es nicht mehr im Verkehr registriert ist. Dies verhindert, dass nicht versicherte Fahrzeuge auf den Straßen fahren und schützt andere Verkehrsteilnehmer.
Ein Besuch bei der Technischen Prüfstelle ist nicht erforderlich, solange das Fahrzeug nicht mehr im Verkehr genutzt wird und keine neue Zulassung erfolgt. Daher ist die Kombination aus "darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden" und "muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden" relevant und wichtig.
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