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Welche land- oder forstwirtschaftlich genutzten Anhänger müssen kein eigenes Kennzeichen führen?
- die hinten ein Geschwindigkeitsschild „25“ führen
- mit denen landwirtschaftliche Güter befördert werden
- die schneller als 25 km/h fahren dürfen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei der Frage ging es darum, welche land- oder forstwirtschaftlich genutzten Anhänger kein eigenes Kennzeichen führen müssen. Anhänger, die ein Geschwindigkeitsschild „25“ führen, benötigen kein eigenes Kennzeichen, da sie für Geschwindigkeitsbeschränkungen von bis zu 25 km/h ausgelegt sind. Diese Regelung basiert auf § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der bestimmte Ausnahmen für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge vorsieht.
Die anderen Option, Anhänger, die schneller als 25 km/h fahren dürfen oder solche, mit denen landwirtschaftliche Güter befördert werden, sind in diesem Kontext nicht relevant, da sie in der Regel ein eigenes Kennzeichen führen müssen. Es ist wichtig, die Auswahlmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen, um alle relevanten Aspekte der Verkehrsgesetzgebung zu verstehen.
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