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Wegen einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug ist eine Begutachtung erfolgt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- mitführen und gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen lassen

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- dem Fahrzeughersteller übersenden

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- an der dafür vorgesehenen Stelle in der Zulassungsbescheinigung Teil II einkleben

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Bei einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug sind Sie verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I zu aktualisieren. Das bedeutet, Sie müssen die Änderungen dokumentieren und gegebenenfalls eine Berichtigung vornehmen lassen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeugdaten korrekt sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Zusätzlich ist es notwendig, dass solche Änderungen auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt werden. Je nach Art der technischen Änderung kann es auch erforderlich sein, dass Sie diese Informationen an den Fahrzeughersteller übermitteln, insbesondere wenn es sich um sicherheitsrelevante Modifikationen handelt.

Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr entsprechend den geltenden Regeln zugelassen ist.

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