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Wegen einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug ist eine Begutachtung erfolgt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- mitführen und gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen lassen

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- dem Fahrzeughersteller übersenden

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- an der dafür vorgesehenen Stelle in der Zulassungsbescheinigung Teil II einkleben

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Bei einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug sind Sie verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I gegebenenfalls zu berichtigen und diese relevante Dokumentation mitzuführen. Dabei ist es auch notwendig, bestimmte Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu vermerken.

Die korrekten Maßnahmen sind wichtig, um sicherzustellen, dass alle technischen Eigenschaften Ihres Fahrzeugs den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dadurch wird nicht nur Ihre Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet, sondern es hilft auch, rechtliche Konsequenzen im Falle einer Kontrolle zu vermeiden.

Alle genannten Schritte können erforderlich sein, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu betreiben und Fehlinterpretationen bei der Polizeikontrolle zu verhindern.

Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen

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