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Welche technische Änderung am Zweirad kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?
Der Anbau eines Sonderlenkers
Die Änderung der Rad-Reifen-Kombination
Der Einbau eines baugleichen Motors
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Kombination der Optionen 1 und 2 ist korrekt, weil beide technische Änderungen am Zweirad die Betriebserlaubnis beeinträchtigen können.
1. Der Anbau eines Sonderlenkers kann die Lenkkontrolle und somit die Sicherheit des Fahrzeugs stark beeinflussen. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Änderungen an der Lenkung genehmigt werden, da sie die Fahrstabilität beeinträchtigen können.
2. Die Änderung der Rad-Reifen-Kombination ist ebenfalls kritisch, da diese Veränderungen das Fahrverhalten und die Sicherheit auf der Straße beeinflussen können. Eine nicht genehmigte Änderung könnte dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr den Sicherheitsstandards entspricht.
Option 3, der Einbau eines baugleichen Motors, ist in der Regel unproblematisch, solange der Motor die gleichen Spezifikationen hat und die Genehmigung nicht benötigt wird. Daher beeinflusst dieser Punkt die Betriebserlaubnis nicht in der gleichen Weise wie die anderen beiden Optionen.
Die Auswahl aller relevanten Optionen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Sicherheitsrisiken und rechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
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