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Wann müssen Sie spätestens ein neues Versicherungskennzeichen an Ihrem Zweirad anbringen, um übergangslos weiterfahren zu dürfen?
- 1. März
- 1. Januar
- 1. Juni
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland müssen Sie spätestens am 1. März eines jeden Jahres ein neues Versicherungskennzeichen an Ihrem Zweirad anbringen, um übergangslos weiterfahren zu dürfen. Dieses Datum ist wichtig, da es den Beginn der neuen Saison für viele motorisierte Zweiräder markiert.
Die mangelhafte Auswahl eines weiteren Zeitpunkts wie den 1. Januar oder 1. Juni könnte dazu führen, dass Sie gegen die Verkehrsregelung verstoßen, weshalb es entscheidend ist, die Fristen zu beachten. Das Versicherungskennzeichen ist ein Nachweis, dass Sie Haftpflichtversichert sind, was gesetzlich vorgeschrieben ist, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls abgesichert sind.
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