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Sie besitzen eine Genehmigungsurkunde gemäß Personenbeförderungsgesetz. Wann ist diese im Gelegenheitsverkehr mitzuführen?

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- innerhalb Deutschlands

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- außerhalb Deutschlands in der EU

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- außerhalb der EU

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Genehmigungsurkunde gemäß Personenbeförderungsgesetz muss sowohl innerhalb Deutschlands als auch außerhalb Deutschlands in der EU mitgeführt werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen für den Gelegenheitsverkehr eingehalten werden. Innerhalb Deutschlands ist es gesetzlich vorgeschrieben, solche Genehmigungen bei Fahrten mitzuführen. Ebenso verlangt die EU, dass diese Genehmigungen auch in anderen EU-Ländern anerkannt werden und die entsprechenden Vorschriften befolgt werden. Die Mitführung der Genehmigung außerhalb der EU ist dagegen nicht erforderlich, da andere Länder unterschiedliche Regelungen haben. Daher ist die korrekte Kombination von Optionen entscheidend, um die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen.

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