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Als Busfahrer befördern Sie Fahrgäste im grenzüberschreitenden Linienverkehr. Welche Dokumente müssen Sie mitführen?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I
Die für das Einreiseland erforderlichen Genehmigungen
Die Zulassungsbescheinigung Teil II
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist korrekt. Als Busfahrer im grenzüberschreitenden Linienverkehr müssen Sie folgende Dokumente mitführen:
1. Die Zulassungsbescheinigung Teil I: Dieses Dokument bestätigt die Zulassung des Fahrzeugs und ist unerlässlich für den Nachweis, dass das Busfahrzeug den Vorschriften entspricht.
2. Die für das Einreiseland erforderlichen Genehmigungen: Je nach Land, in das Sie einreisen, sind spezifische Genehmigungen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen für den internationalen Verkehr erfüllt sind.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in diesem speziellen Szenario nicht notwendig, da sie in der Regel für die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs aber nicht für den grenzüberschreitenden Linienverkehr relevant ist. Es ist wichtig, alle notwendigen Dokumente zu haben, um rechtliche Probleme während der Reise zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Ihre Fahrgäste legal befördert werden.
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