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Wie sind Ladezeiten bei diesem Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) vor der Abfahrt nachzuweisen?
Durch Eingabe in den Fahrtenschreiber
Durch Vermerk auf einem separaten Blatt
Durch umgehende Mitteilung an den Arbeitgeber
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei einem Fahrtenschreiber (auch bekannt als Kontrollgerät) müssen Ladezeiten vor der Abfahrt korrekt dokumentiert werden. Gemäß den deutschen Vorschriften ist es erforderlich, die Ladezeiten entweder durch direkte Eingabe in den Fahrtenschreiber oder durch Vermerk auf einem separaten Blatt nachzuweisen. Eine sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber ist zwar wichtig, kann aber nicht als eigenständiger Nachweis angesehen werden.
Daher ist die Kombination aus der Eingabe im Fahrtenschreiber und dem Vermerk auf einem separaten Blatt notwendig, um die rechtlichen Vorgaben für die Dokumentation von Ladezeiten zu erfüllen. Dies fördert die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und sorgt für Transparenz im Betriebsablauf.
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