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Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger, einschließlich der Ladung höchstens sein?
20,75 m
18 m
20 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ein Zug, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger, einschließlich der Ladung, darf gemäß § 32 Abs. 1 StVZO in Deutschland maximal 20,75 Meter lang sein. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Sicherheit und Manövrierfähigkeit im Straßenverkehr gewährleistet ist. Längere Fahrzeuge könnten Schwierigkeiten beim Abbiegen und Kurvenfahren haben und könnten zudem andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Es ist wichtig, bei solchen Fragen alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um ein vollständiges Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen zu erhalten.
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