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Wer darf eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ausstellen?
Der hierzu amtlich anerkannte Fahrzeughersteller
Die von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt
Alle Nutzfahrzeugwerkstätten
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Kombination der richtigen Antworten bezieht sich auf die Befugnis zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers. In Deutschland dürfen solche Bescheinigungen nur von zwei spezifischen Stellen ausgestellt werden:
1. Der hierzu amtlich anerkannte Fahrzeughersteller hat die notwendige Autorität, um die Funktionalität des Geschwindigkeitsbegrenzers zu bestätigen. 2. Die von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt ist ebenfalls befugt, diese Bescheinigung auszustellen, da sie die entsprechenden Prüfungen durchführen kann.
Die Option „Alle Nutzfahrzeugwerkstätten“ ist nicht korrekt, weil nicht alle Werkstätten automatisch für diese Prüfung und Bescheinigung zugelassen sind. Nur Werkstätten, die von der Behörde ausdrücklich ermächtigt sind, dürfen solche Bescheinigungen ausstellen. Dies ist wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ordnungsgemäß funktioniert.
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