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Wer darf eine Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers ausstellen?
Der hierzu amtlich anerkannte Fahrzeughersteller
Die von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt
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Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Bescheinigung über die Prüfung eines Geschwindigkeitsbegrenzers darf von zwei autorisierten Stellen ausgestellt werden:
1. Der amtlich anerkannte Fahrzeughersteller, der die Spezifikationen und Eigenschaften des Fahrzeugs kennt und in der Lage ist, die korrekte Funktion des Geschwindigkeitsbegrenzers zu bestätigen.
2. Eine von einer Behörde hierzu ermächtigte Werkstatt, die spezielle Berechtigungen hat, um diese Prüfungen durchzuführen und die Vorschriften einhalten kann.
Es ist wichtig, dass nur autorisierte Stellen diese Bescheinigungen ausstellen, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Viele Nutzfahrzeuge unterliegen strengen gesetzlichen Kontrollen, und die korrekte Handhabung dieser Bescheinigungen spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen der Verkehrsüberwachung und -sicherheit in Deutschland.
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