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Wie lang darf ein Zug, bestehend aus einem Lkw und einem Anhänger, ohne dass Ladung hinausragt, höchstens sein?
18,75 m
18,00 m
20,00 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ein Zug, bestehend aus einem Lkw und einem Anhänger, darf in Deutschland eine maximale Länge von 18,75 m haben, wenn die Ladung nicht hinausragt. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Bei dieser Kombinationsfrage ist es wichtig zu verstehen, dass es sich um die maximal zulässige Länge handelt, die für die Sicherheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr sorgt. Die Angabe von 18,75 m ist entscheidend, um zu vermeiden, dass Fahrzeuge zu lang sind, was zu Gefahren im Verkehr führen kann, beispielsweise in engen Kurven oder beim Überholen.
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