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Welche zulässige Gesamtmasse darf ein Sattelkraftfahrzeug (zweiachsige Zugmaschine, dreiachsiger Sattelanhänger, kein kombinierter Verkehr) höchstens haben?
40 t
38 t
44 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ein Sattelkraftfahrzeug, das aus einer zweiachsigen Zugmaschine und einem dreiachsigen Sattelanhänger besteht, darf gemäß den deutschen Verkehrsvorschriften eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 40 Tonnen haben. Dies ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Europäischen Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen (EU) festgelegt.
Die Gesamtmasse umfasst die Gewichtszulassung für die Kombination aus Zugmaschine und Anhänger. Diese Regelung stellt sicher, dass die Fahrzeuge sicher betrieben werden können, ohne dass es zu übermäßigen Anforderungen an die Straßeninfrastruktur oder die Sicherheit kommt. Daher ist es wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen und die zugelassene Gesamtmasse korrekt anzugeben, um sicher und regelkonform zu fahren.
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