Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wie groß darf das Maß X bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen höchstens sein?
3,5 m
2,5 m
4,5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist das Maß X, das die Breite des Fahrzeugs angibt, in der Regel durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Gemäß den Vorschriften dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen höchstens eine Breite von 3,5 m haben. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit, damit die Fahrzeuge sicher auf den Straßen fahren können, ohne den Verkehr zu behindern oder zu gefährden.
Bei der Beurteilung der Breite ist es wichtig, darauf zu achten, dass auch Anbaugeräte, wie im Bild zu sehen, in die Gesamtbreite einfließen können. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist wesentlich, um die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
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