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Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?
Über 3,5 t
Ab 2,8 t
Ab 3,0 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist in Deutschland relevant für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die gewerbsmäßig Güter befördern. Bei der Beurteilung, ab welcher zulässigen Gesamtmasse dieses Gesetz Anwendung findet, ist es wichtig zu wissen, dass die Grenze bei 3,5 Tonnen liegt.
Das bedeutet, dass Fahrzeuge oder Kombinationen, deren zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen liegt, unter das GüKG fallen. Die anderen Antwortmöglichkeiten, also 2,8 t und 3,0 t, sind nicht korrekt, da sie unterhalb der maßgeblichen Grenze von 3,5 t liegen. Diese Regelung hilft, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den gewerblichen Gütertransport zu schaffen und trägt zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr bei.
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