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Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?
Über 3,5 t
Ab 2,8 t
Ab 3,0 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Güterkraftverkehrsgesetz ist in Deutschland relevant für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, die eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen aufweisen. Diese Regelung stellt sicher, dass Fahrzeuge, die zur gewerblichen Beförderung genutzt werden, bestimmten Sicherheits- und Zulassungsstandards entsprechen.
Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen sind meist als leichtere Nutzfahrzeuge klassifiziert und unterliegen nicht den strengeren Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes. Es ist wichtig, die korrekten Grenzen zu kennen, da es hilft, rechtliche und administrative Herausforderungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen erlangt werden, wenn man gewerbliche Transportdienste anbietet.
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