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Bei welchen Fahrten dürfen keine Personen auf Stehplätzen befördert werden?
- Gelegenheitsverkehr
- Ferienziel-Reiseverkehr
- Linienverkehr
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Antwort bezieht sich auf die Regeln zur Personenbeförderung in verschiedenen Verkehrssituationen. Im Gelegenheitsverkehr und im Ferienziel-Reiseverkehr ist es wichtig, dass die Sicherheit der Passagiere an erster Stelle steht. Aus diesem Grund dürfen auf Stehplätzen keine Personen befördert werden, um das Risiko von Verletzungen bei einer plötzlichen Bremsung oder bei Unfällen zu minimieren.
Im Linienverkehr hingegen sind Stehplätze zulässig, da hier die Einsatzplanung und Fahrpläne auf eine regelmäßige und verlässliche Beförderung von Personen ausgerichtet sind. Das bedeutet, dass auch bei überfülltem Verkehr Stehplätze für Fahrgäste vorgesehen sind. Die Regelung der Stehplatzbeförderung ist also entscheidend für die Sicherheit und den Komfort der Passagiere in den verschiedenen Verkehrsszenarien.
Zusammengefasst: Für Gelegenheitsverkehr und Ferienziel-Reiseverkehr sind Personen auf Stehplätzen nicht erlaubt, um die Sicherheit zu gewährleisten, während im Linienverkehr dies erlaubt ist.
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