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Wozu dürfen Sie im Linienverkehr eine Lautsprecheranlage benutzen?
Zur Übertragung von Verkehrsfunkhinweisen
Zu betrieblichen Hinweisen
Zur Unterhaltung der Fahrgäste
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im Linienverkehr dürfen Lautsprecheranlagen nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, nämlich zur Übertragung von Verkehrsfunkhinweisen und zu betrieblichen Hinweisen. Diese Regelung ist wichtig, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie über aktuelle Verkehrsinformationen oder betriebliche Änderungen informiert werden. Die Unterhaltung der Fahrgäste fällt nicht unter die zulässigen Verwendungszwecke, da dies von der eigentlichen Funktion der Lautsprecheranlage ablenken könnte. Es ist entscheidend, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um den gesetzlich festgelegten Rahmen einzuhalten und einen reibungslosen Linienverkehr zu gewährleisten.
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