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Wozu dürfen Sie im Linienverkehr eine Lautsprecheranlage benutzen?
Zur Übertragung von Verkehrsfunkhinweisen
Zu betrieblichen Hinweisen
Zur Unterhaltung der Fahrgäste
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Nutzung einer Lautsprecheranlage im Linienverkehr ist gemäß den deutschen Verkehrsvorschriften auf bestimmte Zwecke beschränkt.
1. Zur Übertragung von Verkehrsfunkhinweisen: In Linienbussen ist es wichtig, aktuelle Verkehrsinformationen schnell und direkt an die Fahrgäste weiterzugeben, um deren Sicherheit und Planung zu gewährleisten.
2. Zu betrieblichen Hinweisen: Dies umfasst Informationen über Haltestellen, Fahrpläne oder wichtige betriebliche Mitteilungen, die für die Fahrgäste von Bedeutung sind.
Die Unterhaltung der Fahrgäste ist jedoch nicht zulässig, da dies von der Verkehrssicherheit und der Konzentration des Fahrers ablenken könnte. Daher ist es entscheidend, nur die erlaubten Nutzungen der Lautsprecheranlage zu wählen.
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