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Was muss im Linienverkehr den Fahrgästen auf Verlangen vorgelegt werden?
Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen
Fahrplan
Stadtplan mit Straßenverzeichnis
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im Linienverkehr müssen den Fahrgästen auf Verlangen die Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen sowie der Fahrplan vorgelegt werden. Diese Vorschriften sind in den deutschen Verkehrsgesetzen festgelegt, um den Passagieren klare Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Fahrpläne und Preise zu geben. Das Verständnis dieser Informationen ist entscheidend, damit Fahrgäste gut informierte Entscheidungen treffen können und um Transparenz im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Der Stadtplan mit Straßenverzeichnis ist nicht erforderlich, da er nicht direkt zu den Beförderungsbedingungen gehört.
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