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Die elektrischen Verbindungen zu Ihrem Zugfahrzeug sind unterbrochen. Welche Einrichtung am Anhänger ist somit nicht betriebsfähig?

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Der Automatische Blockierverhinderer (ABV)

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Das Elektronische Bremssystem (EBS)

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Die Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die elektrischen Verbindungen zwischen Ihrem Zugfahrzeug und dem Anhänger sind entscheidend für die Funktionsfähigkeit bestimmter Systeme. Wenn diese Verbindungen unterbrochen sind, sind folgende Einrichtungen am Anhänger nicht betriebsfähig:

1. Der Automatische Blockierverhinderer (ABV) - Dieses System verhindert, dass die Räder des Anhängers beim Bremsen blockieren. Ohne eine funktionierende Verbindung kann der ABV nicht arbeiten, was die Sicherheit beim Bremsen beeinträchtigt.

2. Das Elektronische Bremssystem (EBS) - EBS sorgt für eine optimale Bremskraftverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Bei einer Unterbrechung der elektrischen Verbindung kann dieses System seine Funktion nicht erfüllen, was zu einem erhöhten Risiko beim Bremsen führt.

Die Antriebs-Schlupfregelung (ASR) ist in diesem Zusammenhang nicht betroffen, da sie sich auf den Antrieb des Zugfahrzeugs bezieht und nicht direkt von der Verbindung zum Anhänger abhängt.

Das Verständnis, wie wichtig diese Systeme sind, ist entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr und ist gemäß den deutschen Verkehrsregeln von großer Bedeutung.

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