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Die elektrischen Verbindungen zu Ihrem Zugfahrzeug sind unterbrochen. Welche Einrichtung am Anhänger ist somit nicht betriebsfähig?
Der Automatische Blockierverhinderer (ABV)
Das Elektronische Bremssystem (EBS)
Die Antriebs-Schlupfregelung (ASR)
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Wahl der Optionen 1 und 2 ist korrekt, da sowohl der Automatische Blockierverhinderer (ABV) als auch das Elektronische Bremssystem (EBS) direkte Verbindungen zu den elektrischen Systemen des Zugfahrzeugs benötigen, um ordnungsgemäß zu funktionieren. Wenn diese Verbindungen unterbrochen sind, können diese Systeme nicht arbeiten, was die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt.
Die Antriebs-Schlupfregelung (ASR) hingegen hat nicht notwendigerweise die gleiche Abhängigkeit von der elektrischen Verbindung zum Zugfahrzeug, weshalb sie in diesem Fall nicht als betroffen angesehen wird. Es ist wichtig, alle relevanten Bauteile zu berücksichtigen, die von der Unterbrechung der elektrischen Verbindung betroffen sind, um falsche Annahmen über die Funktionalität des Anhängers und die daraus resultierenden Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
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