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Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0,4 m über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt?

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Seitlich nach vorn mit weißen und seitlich nach hinten mit roten Leuchten

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Seitlich nach vorn und seitlich nach hinten mit roten Reflektoren

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Seitlich ist bis zu 1 m eine Kennzeichnung nicht erforderlich

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Ladung, die seitlich mehr als 0,4 Meter über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt, muss entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist es erforderlich, die Ladung seitlich nach vorn mit weißen und seitlich nach hinten mit roten Leuchten zu kennzeichnen. Diese Regelung dient dazu, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs und seiner Ladung für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und somit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Das bedeutet, dass eine ausreichende Kennzeichnung notwendig ist, um Unfälle zu vermeiden, insbesondere in Situationen mit dichtem Verkehr oder schlechten Sichtverhältnissen. Es ist daher wichtig, alle relevanten Kennzeichnungsvorgaben einzuhalten.

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