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Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?
Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis
Mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre
Mit einer Anordnung für ein Fahreignungsseminar
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die richtige Antwort enthält die Kombination, dass der Fahranfänger mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen muss, wenn er der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nicht nachkommt. Dies ist gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) relevant.
Zusätzlich könnte es auch zu anderen Konsequenzen kommen, jedoch ist der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis die schwerwiegendste Maßnahme. Ein Aufbauseminar soll dazu dienen, das Fahrverhalten zu verbessern. Wenn jemand dazu aufgefordert wird und sich dem entzieht, wird angenommen, dass dieser die Möglichkeit zur Verbesserung seines Verhaltens nicht nutzen will. Daher wird der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.
Eine Verlängerung der Probezeit um weitere drei Jahre oder die Anordnung eines Fahreignungsseminars sind zwar ebenfalls Optionen im deutschen Recht, jedoch abhängig von der Schwere der Verstöße und der bisherigen Reaktion des Fahranfängers auf Vorgaben. In diesem speziellen Fall ist der Entzug der Fahrerlaubnis jedoch die unmittelbare Konsequenz.
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