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Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?
Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis
Mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre
Mit einer Anordnung für ein Fahreignungsseminar
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Der Fahranfänger, der der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommt, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Dies ist gemäß dem deutschen Straßenverkehrsrecht so geregelt, da die Teilnahme an einem solchen Seminar eine Voraussetzung für die Beibehaltung des Führerscheins während der Probezeit darstellt. Wenn diese Anordnung ignoriert wird, sieht die Behörde die Fahreignung als gefährdet an, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Die anderen Antwortmöglichkeiten, wie die Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre oder die Anordnung für ein Fahreignungsseminar, sind nicht zutreffend in diesem speziellen Fall. Eine Verlängerung der Probezeit kann in anderen Situationen erfolgen, jedoch nicht zwingend, wenn ein Fahranfänger einem bereits angeordneten Seminar nicht nachkommt. Auch eine Anordnung für ein Fahreignungsseminar ist nicht relevant, weil dies nicht automatisch im Zusammenhang mit dem Nichterscheinen zu einem Aufbauseminar steht.
Die Auswahl der richtigen Optionen ist wichtig, da sie die tatsächlichen Konsequenzen für den Fahranfänger widerspiegelt und auf die Verpflichtungen hinweist, die während der Probezeit einzuhalten sind.
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