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Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?

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Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis

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Mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre

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Mit einer Anordnung für ein Fahreignungsseminar

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ein Fahranfänger, der während der Probezeit mehrere Verstöße begangen hat, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wenn er dieser Anordnung nicht nachkommt, wird dies als schwerwiegender Verstoß gewertet. In einem solchen Fall kann es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, da die Behörde klarstellen will, dass die Verkehrsregeln und die Teilnahme an Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrverhaltens ernst genommen werden müssen.

Die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit oder die Anordnung eines Fahreignungsseminars sind zwar denkbar, jedoch nicht direkt relevant, wenn der Fahranfänger bereits gegen die Teilnahmepflicht verstoßen hat. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist die direkte Konsequenz, die aus dem Versäumnis resultiert. Daher ist es wichtig, die Entscheidung der Behörde ernst zu nehmen und die angeordneten Maßnahmen zu befolgen.

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