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Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?

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Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis

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Mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre

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Mit einer Anordnung für ein Fahreignungsseminar

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Der Fahranfänger muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn er nicht an dem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt. In Deutschland sieht die Verkehrsordnung vor, dass Fahranfänger innerhalb der Probezeit besonders streng überwacht werden, um ihre Fahreignung zu sichern. Wenn sie den Anforderungen nicht nachkommen, insbesondere bei mehrfachen Verstößen, kann das zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Die Option mit der Verlängerung der Probezeit ist zwar relevant für Verstöße, gehört aber nicht direkt zu den Konsequenzen des Nichterscheinens zum Aufbauseminar. Die Anordnung für ein Fahreignungsseminar wird in speziellen Fällen getroffen, ist aber nicht die direkte Konsequenz des Versäumnisses.

Es ist wichtig, alle relevanten Konsequenzen zu beachten, um die rechtlichen Verpflichtungen zu verstehen und ernst zu nehmen. Die Kombination der richtigen Antworten spiegelt die ernsthaften Folgen wider, die eine Missachtung der Anordnung des Aufbauseminars nach sich ziehen kann.

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