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Wann werden im Fahreignungsregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten getilgt, die mit zwei Punkten bewertet wurden?
- 5 Jahren
- 3 Jahren
- 2 Jahren
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten nach einer bestimmten Frist getilgt. Diese Frist beträgt in der Regel 5 Jahre. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Punkte schneller abgebaut werden können, zum Beispiel durch die Teilnahme an speziellen Aufbauseminaren.
Die ersten zwei Jahre eine Ordnungswidrigkeit bewertet mit zwei Punkten bringt keinen Punktabzug mit sich, es kommt erst nach den 5 Jahren zu einer Tilgung. Somit wäre die Aussage, dass diese Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren getilgt werden, korrekt.
Es ist wichtig, alle relevanten Optionen in solchen Fragen zu berücksichtigen, um ein umfassendes Verständnis der Regelungen zu erlangen.
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