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Ein Fahrerlaubnisbewerber übt das praktische Fahren ohne Fahrlehrer im öffentlichen Verkehrsraum. Womit muss er rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird?

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Mit einem Strafverfahren

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Mit einer Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

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Mit keinen Auswirkungen, wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis im Fahrzeug mitfährt

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die gewählte Kombination aus den Antworten 1 und 2 ist korrekt. In Deutschland ist es gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Gesetz über den Straßenverkehr (StVG) strafbar, das praktische Fahren ohne einen Fahrlehrer durchzuführen. Dies kann zu einem Strafverfahren führen, da der Fahrerlaubnisbewerber möglicherweise gegen die Auflagen verstößt, die für das Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis gelten.

Zusätzlich kann die Polizei eine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vornehmen. Dies bedeutet, dass die Polizei den Bewerber daraufhin prüft, ob dieser die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse hat, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

Die dritte Antwort, die besagt, dass es keine Auswirkungen hat, wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis im Fahrzeug mitfährt, ist falsch, da die Anwesenheit eines berechtigten Fahrers die rechtlichen Konsequenzen nicht aufhebt. Der Fahrerlaubnisbewerber ist dennoch verantwortlich für sein Handeln und verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

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