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Für wen sind bei gewerblicher Güterbeförderung Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben?

Antwort: Für Fahrer von Lkws und von Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Lenk- und Ruhezeiten sind in Deutschland durch die EU-Verordnung 561/2006 geregelt. Diese Vorschriften sind für Fahrer von Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,8 Tonnen vorgeschrieben, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Gesundheit der Fahrer zu schützen.

Diese Regelungen stellen sicher, dass die Fahrer regelmäßige Pausen einlegen, um Müdigkeit zu vermeiden. Bei gewerblichen Güterbeförderungen müssen Fahrer bestimmte maximale Fahrzeiten sowie minimale Ruhezeiten einhalten. Das Ziel dieser Regelungen ist es, sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern als auch die Arbeitsbedingungen für Fahrer zu verbessern.

Es ist wichtig, in Kombination alle relevanten Fahrzeugkategorien zu berücksichtigen, da dies die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet und potenzielle Strafen bei Nichteinhaltung vermeidet.

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