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Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?
- nicht mehr fahren
- auf einem Gehweg schieben
- auf einem Parkplatz parken
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads abgelaufen ist, gilt nach deutschem Verkehrsrecht, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürfen. Das bedeutet, dass Sie nicht fahren dürfen, was die Wahloption 1 korrekt macht.
Zusätzlich dürfen Sie das Fahrzeug auf einem Gehweg schieben, jedoch nicht fahren, da das Fahren meist mit Versicherungsanforderungen verbunden ist. Daher ist auch die Wahloption 2 korrekt.
Die dritte Option, das Parken auf einem Parkplatz, ist nicht korrekt, da das Fahren zum Parkplatz auch einen gültigen Versicherungsschutz erfordert. Ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen bedeutet, dass das Zweirad nicht mehr als verkehrssicher gilt.
Die Auswahl der Optionen 1 und 2 ist also notwendig, da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, welche die Sicherheit im Verkehr und den Versicherungsschutz betreffen.
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