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Sie fahren ein Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Bis wann müssen Sie eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit spätestens ausgeglichen haben?

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- dritten folgenden Woche

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- vierten folgenden Woche

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- zweiten folgenden Woche

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die korrekte Antwort bezieht sich auf die Vorschriften zur wöchentlichen Ruhezeit im gewerblichen Verkehr. Laut den deutschen Verkehrsregeln müssen Fahrer von Fahrzeugen im Güter- oder Personenverkehr ihre verkürzte wöchentliche Ruhezeit spätestens bis zur dritten folgenden Woche ausgeglichen haben. Dies bedeutet, dass, wenn eine verkürzte Ruhezeit in einer Woche genommen wird, diese innerhalb von drei Wochen durch eine längere Ruhezeit (mindestens 45 Stunden) ausgeglichen werden muss.

Das Einhalten dieser Regelungen sorgt dafür, dass die Fahrer ausreichend Ruhezeiten haben, um sicher und gesund zu bleiben, was auch zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Bei Missachtung dieser Regelungen drohen nicht nur Strafen, sondern es kann auch die Verkehrssicherheit gefährdet werden.

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