Führerschein: Mofa
Das ist die Klasse Mofa. Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Kategorie: Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge
2.6.02-012 - Wie alt müssen Sie mindestens sein, um ein Mofa fahren zu dürfen?
2.6.02-010 - Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist?
2.6.02-011 - Wann dürfen Sie mit einem Mofa auf öffentlichen Straßen nicht fahren?
2.6.02-014 - Wodurch erlischt die Betriebserlaubnis eines Mofas?
2.6.02-015 - Welche Papiere müssen Sie mitführen?
2.6.02-016 - Sie wollen auf öffentlichen Straßen fahren. Welche Versicherung muss für Ihr Fahrzeug abgeschlossen werden?
2.6.02-017 - Wodurch weisen Sie nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben?
2.6.02-023 - Das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirades ist nicht mehr gültig. Welche Folgen hat es, wenn Sie damit weiterhin fahren?
2.6.02-030 - Durch eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen. Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie das Fahrzeug dennoch auf öffentlichen Straßen benutzen?
2.6.02-037 - Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Mofas beträgt durch eine unzulässige technische Änderung mehr als 25 km/h. Welche Folge hat die Nutzung eines solchen Mofas im öffentlichen Straßenverkehr für Sie?
2.6.02-039 - Welche technische Änderung führt bei einem Zweirad im Regelfall zum Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis?
2.6.02-040 - Welche technische Änderung am Zweirad kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?
2.6.02-041 - Wann müssen Sie spätestens ein neues Versicherungskennzeichen an Ihrem Zweirad anbringen, um übergangslos weiterfahren zu dürfen?
2.6.02-406 - Welche Folgen hat ein ungültiges Versicherungskennzeichen für die Benutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen?
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